Was ein Termin kostet und was er umfasst
Ihre Investition in Zeit und Qualität. Zeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Anamnese und eine sorgfältige Untersuchung. In meiner Praxis arbeite ich daher bewusst als reine Bestellpraxis: Für Sie ist eine Stunde reserviert, mit ungeteilter Aufmerksamkeit und in der Regel ohne Wartezeit vor Ort. Ersttermin 180 bis 220 €, Folgetermin oder reine Befund-Auswertung 150 bis 185 €. Die Einzelheiten stehen in der Honorarübersicht unten.
Eine Stunde, für Sie reserviert
Für Ihren Termin reserviere ich eine Stunde. Rund 50 Minuten davon gehören Gespräch, Untersuchung und Behandlung. Am Ende legen wir gemeinsam fest, in welchem Abstand ein weiterer Termin sinnvoll ist. Die Dokumentation erledige ich im Anschluss.
Ihr erster Termin im Detail
Ankunft und Empfang
Sie kommen an und werden von meinem Praxispersonal herzlich empfangen. Kommen Sie zum ersten Termin gern 10 bis 15 Minuten früher: So bleibt Zeit, die Unterlagen, etwa den Behandlungsvertrag, in Ruhe auszufüllen.
Das Anamnesegespräch
Am Anfang steht immer ein ausführliches Gespräch. Wir besprechen Ihre aktuelle gesundheitliche Situation, Ihre Vorgeschichte und sichten vorhandene Vorbefunde, auch Laborwerte, wenn Sie welche mitbringen. Wenn Sie mir Befunde vorab per E-Mail senden, arbeite ich sie vor Ihrem Termin vollständig durch. Mir ist wichtig, Ihre individuelle Situation genau zu verstehen.
Die ganzheitliche Untersuchung
Im Anschluss folgt eine genaue körperliche Untersuchung. Dabei betrachte ich nicht nur das schmerzende Areal, sondern das Zusammenspiel Ihres gesamten Körpers: Knochen, Muskeln, Faszien, Organe und das Nervensystem.
Die individuelle Behandlung
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen beginnt die erste Behandlung. Die Osteopathie nutzt hierfür ausschließlich die Hände. Mit gezielten manuellen Techniken arbeite ich daran, funktionelle Einschränkungen zu lösen. Ist Ihre Vorgeschichte sehr umfangreich, haben das Gespräch und die gründliche Untersuchung Vorrang: Die erste Behandlung findet dann unter Umständen erst im zweiten Termin statt. Das ist kein Nachteil, sondern die Voraussetzung für eine sinnvolle Therapie: Erst wenn ich alle Aspekte Ihrer Situation erfasst habe, kann ich gezielt behandeln.
Nachbesprechung und Ausblick
Zum Abschluss erkläre ich Ihnen meine Befunde und meine Behandlungsideen ausführlich und verständlich: wie Ihr Körper voraussichtlich reagieren wird und wie ein sinnvoller weiterer Behandlungsverlauf aussehen kann. Oft gebe ich Ihnen erste Empfehlungen für Ihren Alltag mit auf den Weg.
Zwei Sätze für Ihre Termine
Wofür Sie bezahlen
Mein Honorar richtet sich nach den Leistungen, die ich im Termin tatsächlich erbringe. Dazu gehören je nach Anliegen Anamnese, osteopathische Untersuchung und Behandlung oder die persönliche Auswertung vorhandener Befunde mit Beratung. Den genauen Betrag innerhalb der angegebenen Spanne weist Ihre Rechnung aus. Fällt eine Leistung weg, ist er entsprechend niedriger.
Was gilt für Kinder und reine Befund-Auswertungen?
Für Säuglinge und Kinder gelten dieselben Sätze wie für Erwachsene. Eine reine Befund-Auswertung ohne osteopathische Behandlung berechne ich wie einen Folgetermin.
Abrechnung und Zahlung
Die Abrechnung orientiert sich an den Gebührenverzeichnissen für Heilpraktiker (GebüH) und für Osteopathie (GVO). Sie zahlen per EC-Karte oder auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Auch für Säuglinge und Kinder. Anamnese, Untersuchung und in der Regel erste Behandlung.180 bis 220 €
Auch für Kinder. Eine reine Befund-Auswertung findet ohne osteopathische Behandlung statt.150 bis 185 €
Für jeden Termin ist eine Stunde reserviert, rund 50 Minuten davon für Gespräch, Untersuchung und Behandlung.
Berechnet wird, was tatsächlich geleistet wurde.
Kann bei einem Termin nur wenig gemacht werden, etwa weil Ihr Kind einen schlechten Tag hat, fällt auch die Rechnung entsprechend niedriger aus.
Prioritätstermin nach Absprache
+50 €zusätzlich zum Behandlungshonorar
Ich prüfe zuerst, ob ein regulärer oder frei gewordener Termin für Sie passt. Ist das nicht möglich, kann ich auf Wunsch zusätzliche Zeit außerhalb meiner regulären Praxiszeiten einrichten, sofern mein Kalender es zulässt. Den Zuschlag berechne ich nur, wenn wir diesen Termin ausdrücklich vereinbaren. Für einen regulären oder frei gewordenen Termin fällt er nicht an. Einen Prioritätstermin können Sie über das Kontaktformular anfragen.
Meine Leistung ist die Einordnung, und genau die berechne ich. Ich führe kein eigenes Labor, verkaufe keine Geräte und kein Präparate-Sortiment. Mein Honorar bildet allein die Untersuchung, Behandlung und Beratung ab.
Gut zu wissen
Absagen und Verschieben: Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Es gelten 24 Zeitstunden vor dem vereinbarten Terminbeginn; Wochenenden und Feiertage zählen mit. Ein Beispiel: Einen Termin am Freitag um 15 Uhr sagen Sie bitte spätestens am Donnerstag um 15 Uhr ab. Absagen erreichen mich per E-Mail oder telefonisch, mein Praxispersonal nimmt sie entgegen, außerhalb der Praxiszeiten auch der Anrufbeantworter. Bei rechtzeitiger Absage entstehen Ihnen keine Kosten. Da ich die Stunde exklusiv für Sie reserviere, muss ich bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder sehr kurzfristiger Absage den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen.
Reguläre Termine und Warteliste: Für einen regulären Ersttermin rechnen Sie derzeit mit etwa 15 Wochen Wartezeit (Stand: September 2026). Den nächsten freien Termin nenne ich Ihnen nach Ihrer Anfrage. Auf Wunsch nehme ich Sie auf die Warteliste. Wird ein passender regulärer Termin frei, melde ich mich bei Ihnen. Einen früheren Termin kann ich darüber nicht zusagen. Wenn Sie zusätzliche Zeit außerhalb meiner regulären Praxiszeiten anfragen möchten, finden Sie die Bedingungen beim Prioritätstermin.
Pünktlichkeit: Ich arbeite mit Menschen, deshalb kann es in Einzelfällen zu wenigen Minuten Verzögerung kommen. Ich bin immer um Pünktlichkeit bemüht: Sobald eine Verzögerung absehbar ist, werden Sie telefonisch informiert, damit Sie entsprechend später losfahren können.
„Sehr angenehme Erstbehandlung in einer ruhig gelegenen und stilvoll eingerichteten Praxis. Für Anamnese und Behandlung wurde sich viel Zeit genommen, und ich hatte den Eindruck, dass die Behandlung individuell auf mich abgestimmt war."
Erstattung durch Kassen und Versicherungen
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen mittlerweile anteilig, meist in Verbindung mit einem ärztlichen Privatrezept. Die Zuschüsse sind in der Regel feste Beträge je Sitzung, häufig 30 bis 60 Euro für drei bis vier Sitzungen im Jahr. Den genauen Rahmen nennt Ihnen Ihre Krankenkasse. Wie Sie den Zuschuss Schritt für Schritt beantragen, lesen Sie im Ratgeber Osteopathie und Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilpraktiker-Leistungen in der Regel anteilig, häufig nach älteren Höchstsätzen. Möglicherweise verbleibt damit ein Eigenanteil bei Ihnen. Abgerechnet wird bei Privatversicherten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), bei Selbstzahlern nach dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO). Die Rechnung können Sie zur Erstattung direkt bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse einreichen.
Für einen entspannten Praxisbesuch
Anreise und Zugang
Kostenlose Parkplätze finden Sie direkt vor der Praxis. Die Räume sind vollständig barrierefrei.
Für Familien
Ein Wickeltisch steht zur Verfügung, mit dem Kinderwagen kommen Sie problemlos in die Praxis, und für wartende Geschwisterkinder gibt es eine Spiel- und Beschäftigungsecke.
Terminerinnerung
Auf Wunsch erinnere ich Sie rechtzeitig vorab telefonisch oder per E-Mail an Ihren Termin.